Über Cembra und andere Anbieter können Sie Ihren Freeliner privat oder gewerblich leasen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.
Der Freeliner
Allgemein
- noch mehr Beinfreiheit im Durchstieg
- integriertes Lenkradschloss
- LED Breit-Scheinwerfer mit Fernlichtfunktion
- größere Akkusysteme
- kontrastreiches Farb- Display + Multifunktions-Bedienelemente – mit USB Ladeport!
- Schlüsselschalter statt Chips
- weiterhin klappbar zur Mitnahme im Auto – allerdings ohne den Mittelklappmechanismus
- identische Abmaße wie bisher – mit Höhenverstellung des Lenkers + Schnellverschluss für den Sitz für Fahrer zwischen 120 bis 210 cm Körpergröße
- weiterhin als 20 oder 45 km/h Version erhältlich
- kommt gleich serienmäßig mit dem beliebten 2*2 kW Doppelmotor Hinten – eine Front-/Allradversion wird es vorerst nicht mehr geben und ist dank der Kraft nicht notwendig
- noch tieferer Schwerpunkt dank unten liegendem Akku – der Akku befindet sich nun unter dem Trittbrett – herausnehmbar + abschließbar
- weiterhin das edle Luftfederfahrwerk aber nun als Doppelbrücken Upside Down Gabel – für noch mehr Fahrkomfort
- Schnellladesystem mit 5 A (40 Ah Akku in 8 h vollständig geladen, Turbo-Schnelllader mit 10 A optional für externes Laden – 2h Ladezeit)
- keine Option auf Torsionsachse/Seitenneigung mehr – 95% unserer bisherigen Freeliner Kunden fahren mit der starren Achse
- die Freeliner Variante „Lowliner“ wird später folgen – Version mit extrem niedrigem Reha-Armlehnen-Drehsitz für den Rollstuhltransfer
Er eignet sich für alle Menschen, die mit einem schicken, soliden und langlebigen Fahrzeug auf Wegen aller Art mobil sein wollen – ob alt ob jung – ob mit oder ohne körperliche Einschränkungen. Zum Transportieren von Lasten oder zur Instandhaltung auf Werksgeländen. Sie sind auf 3 Rädern sicher unterwegs.
Die Erfolgsgeschichte des Freeliners hat bereits 2009 begonnen. Der damalige Hersteller war die e-Bikeboard AG in der Schweiz, entwickelt von Herrn Egli, danach wurde die Produktion nach Phönix Arizona verlagert und durch einen neuen Investor umfirmiert in die Lyric Motion International. 2013 haben wir die Produktion dann durch Gründung der e-Bikeboard AG nach Deutschland/Karlsruhe geholt, dort wurde das Modell EVO I und EVO I Plus mehrere Jahre erfolgreich produziert. Der Generalvertrieb Deutschland wurde immer von den Elektro Leichtfahrzeug Spezialisten OrangeBikeConcept als weltweit erfolgreichster Vertrieb aufgebaut. Nach 8 Jahren und etwa 3000 zufriedenen Freeliner Kunden hatten wir sehr viel Kundenfeedback und Erfahrungen, um diese in einem neuen Modell – EVO II umzusetzen. Dies erforderte mehrere Mannjahre technischer Entwicklung und es ist keine Schraube unverändert geblieben. Aufgrund der Modellumstellung, die neben den neuen Homologationsrichtlinien auch eine enorme Entwicklungsleistung sowie Produktionsumstellung gekostet haben, und der verzögerten Auslieferung – ist der bisherige Hersteller – die deutsche e-Bikeboard AG mit Sitz in Karlsruhe – leider in einen finanziellen Engpass geraten und musste Insolvenz anmelden. Die Firma LongCo hat die Firma übernommen und die Fahrzeuge in der Schweiz bis ins Jahr 2022 produziert. Ab 2022 übernimmt die Firma eMotion 42 GmbH die Entwicklung des neuen Modells EVO III, das Mitte 2024 nun auf dem Markt vorgestellt wird.
Gemäss Art. 43a Abs. 1 VRV darf der Freeliner mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h rechtlich auch auf Fussverkehrsflächen (wie Trottoirs und Fusswege) gefahren werden – sofern die Geschwindigkeit angepasst und die Fahrweise rücksichtsvoll ist.
👉 Wichtig: Die 45 km/h-Version ist nicht für Fussverkehrsflächen zugelassen und darf ausschliesslich auf der Strasse gefahren werden..
Das zulässige Gesamtgewicht dieser neuen Modellreihe liegt bei satten 220 kg! Das Eigengewicht des Freeliners liegt ohne Akku bei knapp 59 kg (+11 kg Akku) – damit ist eine Zuladung von 142 kg – Fahrergewicht möglich.
Nein, bis 20 km/h wird vom Gesetzgeber kein Helm verlangt. Wir empfehlen allerdings einen leichten Schutzhelm zu tragen. Über 20 km/h ist ein Schutzhelm Pflicht.
Seit dem 01. Juli 2025 darf die 20 km/h Version ohne Führerschein gefahren werden.
Für die 45 km/h Version des Freeliners wird in der Schweiz ein Führerschein der Klasse B, A1 oder A benötigt.
Wer seinen Führerschein für die Klasse B vor 1978 absolviert hat, ist automatisch für die Klasse A1 zugelassen.
Wer den Führerschein der Klasse B besitz, kann mittels einem 3x 4h Grundkurs für die Klasse A1 prüfungslos zugelassen werden.
Der Freeliner ist in die Kategorie Mofa (20 km/h) eingestuft. Dafür benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen, welches jährlich im März erneuert werden muss. Diese Fahrzeughaftpflicht erhalten Sie bei jeder Versicherung. Darüber hinaus werden auch Teilkaskoversicherung angeboten – damit ist Ihr Fahrzeug auch Diebstahlversichert. Speziell für den Freeliner gibt es eine Kooperation mit der Zuricher Versicherung – hierüber ist auch eine Vollkaskoversicherung möglich – somit ist Ihr Fahrzeug gegen alle Eventualitäten gesichert. Senden Sie uns eine eMail, wenn Sie Ihr Fahrzeug versichern wollen. Die 45 er Version hat das gleiche Kennzeichen ist aber als Moped eingestuft.
Nach 500 km Laufleistung empfehlen wir eine Erstinspektion, bei der das Fahrzeug durchgecheckt und alle Schrauben sowie der Antrieb auf tadellosen Zustand geprüft wird. Ggbfs kann die Ergonomie noch optimiert und etwaige Fragen geklärt werden. Nach dieser Erstinspektion empfehlen wir ein Wartungsintervall von 2000-3000 Kilometern, bzw. 1 mal pro Jahr. Es handelt sich um ein modernes wartungsarmes Elektrofahrzeug, in der Regel beziehen sich Wartungsarbeiten auf Bremsbeläge udn Reifen – aber auch diese sind gut dimensioniert und Sie können lange ohne Wartung den Freeliner sorglos benutzen. Der Vorderreifen hält in der Regel 8000 km, die Hinterreifen etwa 4000 km, die Bremsbeläge je nach Fahrweise etwa 3000 km.
Eine Steuer fällt für diese Fahrzeugklasse nicht an.
Ja, durch den klappbaren Faltvorbau und den entnehmbaren Sitz ist der Freeliner an der höchsten Stelle nur 72 cm hoch und damit passt er in fast jeden Kofferraum. Noch komfortabler geht es mit unserem speziellen Heckträger für die Anhängerkupplung an, auf dem das Fahrzeug mit Auffahrrampen hochgefahren werden kann -auch ein 2. Elektrorad hat auf diesem Heckträger Platz.
Der Ladeport befindet sich leicht zugänglich In Kniehöhe in der vorderen Verkleidung . Eine einfache Entnahme der Batterie zu Ladung außerhalb des Fahrzeugs ist auch möglich. Das Akkusystem ist gegen Diebstahl durch eine abschliessbare Klappe geschützt.
Mit dem in der Schweiz standardmässig eingebautem Ultra Akku sind bis zu 100 km Reichweite möglich. Die Reichweite hängt von den Fahrbedingungen wie beispielsweise Steigung, Fahrergewicht, Aussentemperatur, Stop & Go und Geschwindigkeit ab.Sollte die Reichweite für Ihre Wünsche nicht ausreichen, können Sie weitere Akkus als „Range Extender“ problemlos in dem optionalen Topcase mitführen.
Ja, natürlich – der Doppelmotor Hinterradantriebb schafft Steigungen bis ca 25%. Die Traktion ist mit den profilierten Ganzjahresreifen auch auf losem Untergrund sehr gut.
Der Freeliner hat zwar keine Hilfsmittelnummer, wird aber aufgrund seiner einzigartigen Eigenschaften von der Berufsgenossenschaft zur Erhaltung der betrieblichen Arbeitskraft empfohlen und die Kosten in der Regel übernommen, gesetzl. Krankenkassen übernehmen meist einen Teil der Kosten. Im Speziellen das Luftfederfahrwerk stellt ein Alleinstellungskriterium dar, das bei Rückenproblemen den Freeliner nahezu konkurrenzlos macht.
Der Freeliner hat keine Hilfsmittelnummer. Und er braucht auch keine, wenn Ihr Arzt den Freeliner als für Sie passendes eMobil empfiehlt. Was ist die Hilfsmittelnummer (auch HMV -Nummer, GKV -Nummer oder Positionsnummer): sie definiert ein bestimmtes Produkt im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ). Diese Nummer ist immer zehnstellig und enthält Informationen zur Eingruppierung des Produktes im GKV -Hilfsmittelverzeichnis. Damit kann der Sachbearbeiter das Mobil aus einem Katalog auswählen. Es wird fälschlicherweise oft kommuniziert, dass diese zur Förderung erforderlich ist – es erleichtert nur die Auswahl.
Es handelt sich um Qualitätsprodukt mit freiwilliger 2 Jahren Erstbesitzer-Garantie – bis auf Verschleißteile wie Bremsen, Federelemente und Reifen. Bedingung ist das Einhalten der Serviceintervalle – im Speziellen der Erstinspektion. Die gesetzliche Gewährleisung besteht für Sie als Verbaucher natürlich immer.
Über unseren Versicherungspartner können Sie den Freeliner auch mit einem Rundumschutz versehen. Selbst wenn Ihnen der Akku aus Versehen runter fallen sollte ist dies versichert – also ein wirkliches Rundum-Sorglos-Paket gegen Diebstahl, Vandalismus, Defekt, Bedienungsfehler, Fahrfehler usw. Senden Sie uns eine eMail bei weiteren Fragen.
Tipp: stellen Sie Ihren Sattel ein ganzes Stück tiefer und drehen eine Test-Runde – jeder Zentimeter tieferen Schwerpunkt gibt Ihnen deutlich mehr Sicherheit !